Weiterverkauf von eBooks nicht zulässig

Der Weiterverkauf von eBooks ist nicht zulässig, dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen eBook- Anbieter geklagt hatte, der den Weiterverkauf seiner eBooks in seiner AGB ausgeschlossen hatte. Nach Meinung des Landgerichts kommt hierbei aber die Urheberrichtlinie zum Tragen und nicht die europäische Softwarerichtlinie, auf welche sich die Verbraucherzentrale unter anderem berufen hatte. Diese berief sich dabei auf ein Urteil des EuGH von 2012, in welchem das europäische Gericht den Weiterverkauf von gebrauchter Software für zulässig erachtet hatte.

Demgegenüber gilt für eBooks nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, Weiterverkauf und Kopie sind damit ausgeschlossen. Es ist aber nicht ganz neu, dass Verlage und Anbieter davon ausgehen, dass man nur ein Nutzungsrecht bzw. Leserecht erwirbt.

Ob damit aber wirklich das letzte Urteil gesprochen ist, bleibt noch abzuwarten, schließlich gibt es noch andere Gerichte und höhere Instanzen. Es bleibt sicher spannend.

An diesem Punkt haben eBooks einen klaren Nachteil gegenüber normalen Büchern. Andererseits, wie oft verkauft man schon Bücher, in welcher Form auch immer? Problematischer ist eigentlich nur die recht schwierige Möglichkeit eBooks weiter zu verschenken. Hier muss man dann halt nach wie vor bei den meisten Anbietern auf Geschenkgutscheine zurückgreifen.

Mehr Informationen und Details zu diesem interessanten Urteil findet man im Artikel „E-Books: Ist der Weiterverkauf erlaubt?“ (https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/11831-eugh-ebooks-nicht-verkaufen.html)

Entfernen von Kopierschutz – legal oder illegal?

Noch interessanter und spannender ist die Frage nach dem Entfernen eines Kopierschutzes für den Eigengebrauch. Das Entfernen eines Kopierschutzes zur Herstellung illegaler Kopien ist immer strafbar, aber wie sieht es aus mit dem Entfernen für den Privatgebrauch? Es könnte ja passieren, dass man zum Beispiel eine ePub Datei erwirbt und der passende eReader dazu gibt den Geist auf. Nun hat man noch einen Kindle und Lust darauf das legal erworbene eBook auf diesem Gerät zu lesen? oder auch umgekehrt. Kann dies illegal sein? Schließlich hat man doch ein Nutzungsrecht für dieses eBook erworben – man will es auch nicht verkaufen oder verschenken, nur lesen.

Nach §95a UrhG (dem berühmten Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) wäre das Entfernen auf dem ersten Blick nicht zulässig, offen ist aber die Frage, ob es sich etwa bei um DRM um einen wirksamen Kopierschutz handelt. Offen ist auch die Frage, welche Rechte man beim Lesen des eBooks an sich erworben hat, ein spezielles für ein ePub Format etwa? Oder nur allgemein bezogen auf das eBook? Viele offene Fragen, aber keine echten Antworten.

Nach meinem Wissen gibt es zu diesem Fragenkomplex nach wie vor dann auch kein klares Urteil, somit ist das Entfernen nicht zwingend illegal, vielmehr würde man sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone befinden, die legal oder illegal sein kann, auch dann, wenn das Entfernen des Kopierschutzes nur dazu dient, ein eBook für sich selber lesbar zu machen, Gründe dafür kann es ja viele geben.

Hier wären baldige Klarstellungen absolut sinnvoll, noch besser wäre es aber, auf Kopierschutz an sich zu verzichten. Würde man gleichzeitig den Preis so manchen eBooks auf ein vernünftiges Niveau bringen, bräuchte man sich sicher um Piraterie wenig Sorgen machen. Ohnehin werden nur die wenigsten hier Missbrauch betreiben und die doch nach illegalen Quellen suchen, wären in den meisten Fällen ohnehin keine Käufer.

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